Das Geld, das mit der Arbeit als Escortdame verdient wird, muss beim Finanzamt angegeben und versteuert werden. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Verdienste an das Finanzamt abgeben müssen. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen, da es sonst zu wenig angenehmen und möglicherweise großen Nachzahlungen und sogar zu Strafen kommen kann. In Deutschland schützt die
Unwissenheit nicht vor Strafe. Es lohnt sich somit, ein wenig Zeit zu investieren und sich genauer zu informieren. Dies ist ein kleiner Leitfaden, der eine korrekte Vorgehensweise erleichtern soll.
Als erster Schritt, wenn Sie anfangen wollen als Escortdame zu arbeiten, muss eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie sich an das Amt wenden, dass für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie müssen sich nicht unbedingt persönlich anmelden. Ein kurzes Schreiben oder ein Anruf genügt und das Finanzamt schickt Ihnen das Formular Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung. Alternativ können Sie das Formular auch Online downloaden. Eine Anleitung und Erklärung für das Formular finden Sie auch im Netz. Meist können Sie als Berufsbezeichnung
"Messehostess", "Model Hostess", "Begleitservice" oder "Dienstleistung persönlicher und sachlicher Art" angeben. Nachdem Sie dem Finanzamt das ausgefüllte Formular überreicht haben, können Sie, auch wenn Sie noch keine Steuernummer erhalten haben, bereits anfangen zu arbeiten. Wichtig ist hierbei nur, dass sie alle Einnahmen aufzeichnen und auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen können.
Um einen reibungslosen Ablauf mit dem Finanzamt zu gewährleisten, muss man unbedingt ein Kassenbuch führen. In einem Kassenbuch werden Daten über Einnahmen festgehalten, wie z.B. Datum und Betrag. Theoretisch gehören auch erhaltene Geschenke unter die festzuhaltenden Faktoren. Auch Ausgaben können hier eingetragen werden. Zu den Ausgaben einer Escortdame gehören die Provisionen die an die Agentur gehen, Fahrtkosten und gegebenenfalls auch Kleidung (Dies führt jedoch immer wieder zu Problemen, da das Finanzamt davon ausgeht, dass Kleidung auch privat genutzt wird. Wenden Sie sich hier an Ihren Steuerberater). Es ist besonders wichtig alles korrekt im Kassenbuch anzugeben, da Diskrepanzen zwischen der persönlichen Buchführung und der Ihrer Agentur, zu erheblichen Problemen führen können. Letztlich gilt:
Einnahmen - Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn
Die Einkommenssteuer: setzt erst ab einem gewissen Jahreseinkommen ein. Für ledige setzt sie z.B. ab einem Einkommen von 8004,-€ ein. Ihr Gewinn fällt unter die Kategorie der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn Sie mehr verdienen, empfiehlt es sich also, Rücklagen zu bilden (mindestens 15%).
Umsatzsteuer: Die Tätigkeit ist umsatzsteuerpflichtig, weil Sie selbständig ausgeübt wird.
Bis zu einem Bruttoumsatz von 17.500 (Netto: 14.706) muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Ist der Umsatz höher als dieses Limit, wird Umsatzsteuer i.H.v. 19% fällig.
Gewerbesteuer: Ein Gewinn bis zu 24.500 EUR pro Jahr ist Gewerbesteuerfrei. Ein darüber liegender Betrag ist mit ca. 15% zu versteuern, je nach Stadt.
Hinweis: Alle obigen Angaben sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen und sind vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen. Es wird keinerlei Garantie oder Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an das Finanzamt oder an einen Steuerberater.